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Höhe des Zuschusses

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer erhält, um die Honorarkosten des Beraters anteilig zu finanzieren. Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von insgesamt max. 6.000 € netto. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 €. 

 

Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

  • 75 % oder max. 4.500 € in den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg
  • 50 % oder max. 3.000 € in den alten Bundesländern einschließlich Berlin

 

Die Beratung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen sein. Im Rahmen der Bemessungsgrenze von 6.000 € können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Übersteigt das vereinbarte Tageshonorar 800 € erhöht sich der Eigenanteil entsprechend. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.