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Zuschuss für Beratungsleistungen

"Gründercoaching Deutschland" ist ein Förderprogramm, das seit 1. Oktober 2007 von Bund und Ländern gemeinsam angeboten wird. Es richtet sich an junge Unternehmerinnen und Unternehmen in der Startphase.

Über das Programm können die Unternehmen bis zum fünften Jahr nach ihrer Gründung für Kosten, die für den Einsatz eines externen Unternehmensberaters entstehen, einen Zuschuss von bis zu 4.500 EUR erhalten. Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens.

Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten. Im Rahmen dieses Programms, das bis 2013 laufen wird, stehen knapp 260 Mio. Euro für Beratungskosten- zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds(ESF) zur Verfügung.

Berater
Nur Berater, die - wie vevesa-Geschäftsführer Bernhard Heinzler - bei der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching Deutschland akkreditiert sind, dürfen im Rahmen des Förderprogrammes Aufträge entgegennehmen.

Regionalpartner
Die Antragstellung für einen Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland erfolgt immer über einen Regionalpartner vor Ort (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen u.a.).

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Weitere Informationen

 

Auf einen Blick

Die wichtigsten Informationen zum Gründer-Coaching sind in folgendem Merkblatt zusammengefasst, das
Sie sich als pdf herunterladen können:

» Merkblatt Gründercoaching

 

 

Weiterführende Links

zum Beratungsprogramm und eine Übersicht aller Regionalpartner finden
Sie unter

www.gruender-coaching-deutschland.de

www.kfw-beraterboerse.de