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Antragstellung und Ablauf

         

         

        • Sie wenden sich an einen Regionalpartner der KfW. Das ist zumeist eine IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) in Ihrer Nähe.


        • Dort stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind.


        • Sie geben Ihren Antrag auf Gründercoaching beim Regionalpartner ab. Der Regionalpartner sendet den Antrag zusammen mit seinem positiven Votum an die KfW. Der Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten ist unbedingt vor Abschluss eines Coachingvertrags über den Regionalpartner an die KfW zu richten. Die KfW entscheidet auf Basis des Votums und sendet Ihnen die Zusage.


        • Jetzt können Sie mit dem von Ihnen ausgewählten Berater einen Coachingvertrag abschließen. Der Coach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet sein.  Im Vertrag werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Den Vertrag senden Sie an den Regionalpartner. Die KfW prüft den Coachingvertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.


        • Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:
          • Gesamtrechnung des Gründercoachs
          • Coachingbericht (Den Bericht erstellt der Gründercoach.)
          • Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil


        • Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an Ihren Coach aus.